Hochäuser

Die Tagesschau berichtete gestern, der Skandal um mehrere Hausverwaltungen, die Erhaltungsrücklagen in riskante Anleihen investiert haben sollen, ohne die betroffenen Eigentümer darüber auch nur zu informieren, weitet sich aus.

Den BR und HR bekannten WEG soll die Deutsche Rücklagen zuletzt weder gekündigte Anleihen noch Zinsen fürs vergangene Jahr gezahlt haben. Laut Bundesanzeiger hat die Deutsche Rücklagen für den 13.02.2025 am Firmensitz in Frankfurt zu einer Gläubigerversammlung eingeladen.

10 Bundesländer sind betroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

WEG-Gesetz und Rechtsprechung nach sind WEG-Erhaltungsrücklagen mündelsicher und jederzeit verfügbar anzulegen.

Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften?

  • Betroffene sollten sich an eine/n Anwalt/Anwältin für Insolvenzrecht wenden und an der Gläubigerversammlung am 13.02.2025 teilnehmen.

  • Eigentümergemeinschaften sollten von Ihrem WEG-Verwalter Nachweise über die Anlage der Erhaltungsrücklagen verlangen. Die Rücklagen können z.B. auf Tagesgeldkonten angelegt werden. Zu beachten sind dann die jeweiligen Haftungsgrenzen der jeweiligen Banken, damit die WEG im Fall einer Bankinsolvenz die komplette Einlage zurückerhält.

  • Ferner ist ratsam, dass die WEG den Verwaltervertrag daraufhin prüfen lässt, welche Befugnisse die WEG dem Verwalter erteilt hat und inwieweit diese Befugnisse sachgerecht sind.

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