Zur besseren Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei Immobiliengeschäften wurden per 17.02.2025 durch die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung die formalen Anforderungen beim Immobilienkauf verschärft.
Für an den Transaktionen beteiligte Anwälte, Notare und Steuerberater gelten nun weitere/verschärfte Meldepflichten, die auch an den Geschäften beteiligte Personen betreffen: