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Mietrecht: Gewerbe & Wohnen
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Miete kurz erklärt.
Es gibt wichtige Unterschiede zwischen Gewerbemiete, Wohnraummiete und einem Erbbaurecht. Das Mietrecht ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung permanent in Bewegung.
Bei der Gewerbemiete entfallen die Schutzvorschriften zu Gunsten von Wohnraummietern. Sehr oft werden zeitlich begrenzte langjährige Mietverträge mit u.U. Zusatzoptionen vereinbart. Ebenso gelten andere Regeln u.a. für Mieterhöhungen und Vertragsbeendigungen. Fehler können sehr teuer werden.
Bei der Wohnraummiete gilt es diverse Schutzvorschriften zu beachten. Das Mieverhältnis soll sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, allerdings sollte keine Partei eigene Rechte verschenken. Daher sollten die Parteien Ihre Rechte kennen.
Ein Erbbaurecht ist ein zeitlich begrenztes grundstücksgleiches dingliches Recht – in Gegensatz zu den schuldrechtlichen Mietverträgen. Ähnlich wie beim Mietvertrag erfolgt eine regelmäßige Zahlung, hier an den Erbbaurechtsgeber. Beim Erbbaurecht gelten andere Regeln als im Mietrecht.
Wir empfehlen bei Unsicherheiten oder Konflikten im Zusammenhang mit diesen Rechten frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So können Sie mögliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder zumindest rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen.
Wir stellen Ihnen praxisnahe und effektive Lösungen passend für Ihre Anliegen zur Verfügung.