Wie können wir Sie unterstützen?
Versteigerung
Wir vertreten:
Sie erhalten u.a.
Versteigerung kurz erklärt.
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie kann wegen einer Geldforderung eines Nichteigentümers erfolgen. Dabei handelt sich oft um Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder/Umlagen oder Forderungen von Finanzämtern oder der die Immobilie finanzierenden Bank. Hier dient die Versteigerung zur Zahlung von Schulden.
Die Versteigerung kann bei mehreren Eigentümern oder einer Gesamthandsgemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft oder Gemeinschaft bürgerlichen Rechts) von einem Miteigentümer zur Aufhebung der Gemeinschaft durchgeführt werden. Diese Teilungsversteigerung dient dazu, eine unteilbare Immobilie in einen teilbaren Geldbetrag umzuwandeln.
Wir empfehlen bei Unsicherheiten oder Konflikten im Zusammenhang mit diesen Rechten frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So können Sie mögliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder zumindest rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen.
Wir stellen Ihnen praxisnahe und effektive Lösungen passend für Ihre Anliegen zur Verfügung.