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Wohnungseigentumsrecht
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Wohnungseigentum kurz erklärt.
Wohnungseigentum gewinnt zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung, wo aus Platzgründen viele Wohnungen statt einzelner Häuser gebaut werden.
Die meisten Mehrfamilienhäuser sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt. Dann gibt es meherere oder viele Eigentümer, denen jeweils die Wohnungen (evtl. noch weitere Flächen) als Sondereigentum gehören. Der Rest des Hauses (z.B. Treppenhaus) ist Gemeinschaftseigentum und gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam.
Aus diesem Nebeneinander von Sondereigentum und Gemeinschafteigentum ergibt sich Regelungsbedarf, z.B. wer wofür zuständig ist, wer was zu zahlen hat und wer bei bestimmten Handlungen welchen Beschränkungen unterliegt. Es kann auch eine externe Verwaltung beauftragt werden. Daneben gibt es Eigentümerversammlungen, auf denen u.a. Beschlüsse für die Eigentümergemeinschaft gefasst werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich oftmals Fragen mit teils großen Auswirkungen.
Mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) sehr umfangreich reformiert. Die Änderungen werden in vielen Eigentümergemeinschaften noch immer nicht umgesetzt, woraus sich Konflikte ergeben bzw. weshalb Beschlüsse anfechtbar sein können.
Durch eine rechtzeitige Beratung lassen sich Probleme und evtl. Klagevefahren (z.B. eine Beschlussanfechtungsklage) im Vorwege vermeiden, ebenso massiver Unmut unter den Miteigentümern sowie entstehende Kosten und Zeitaufwand.
Wie lösen Konflikte und beraten/vertreten zu allen Fragen der Gemeinschaft, der Verwaltung, Eigentümerversammlung, einzelnen Maßnahmen und Grundbucheintragungen.